Fördermöglichkeiten für Kursteilnahme

Im Folgenden haben wir Ihnen wesentliche Fördermöglichkeiten für die Teilnahme an Kursen zusammengestellt. Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, wird von vielen Trägern und Arbeitgebern unterstützt. Auch der Gesetzgeber hat einige Regelungen getroffen, die die Teilnahme an Kursen erleichert.

 

Günstiger Bahn fahren: Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn

Mit dem Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn können Sie klimafreundlich und kostengünstig zu unseren Seminaren und Veranstaltungen anreisen, als Teilnehmende*r oder Referent*in.

Veranstaltungsticket einfache Fahrt mit Zugbindung (solange der Vorrat reicht): 2. Klasse 49,50 €

Veranstaltungsticket einfache Fahrt vollflexibel (immer verfügbar): 2. Klasse 69,50 €

Über den Button „Buchen Sie hier Ihre Reise“ auf dieser Seite können Sie buchen.

Beachten Sie bitte auch die Anleitung zur Buchung inkl. wichtiger Hinweise.

 

Finanzielle Fördermöglichkeiten
Für Hauptberufliche im kirchlichen Dienst

Kirchliche Mitarbeitende erhalten in der Regel einen Zuschuss zu Fort- und Weiterbildungskosten. Bitte informieren Sie sich ggf. direkt beim zuständigen Referat in Ihrem Landeskirchenamt.

Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB), die in der Gemeinde- und Jugendarbeit tätig sind, können bis zu 70% Zuschuss zu den Kurskosten und max. 520 € im Jahr erhalten. Die Zuschüsse können nach Ende der Maßnahme im Landeskirchenamt unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung und der Belege abgerechnet werden. Auskünfte zur Bezuschussung sowie allen anderen Fragen zu Fort- und Weiterbildung gibt es im Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung im Amt für evangelische Jugendarbeit der ELKB.

Für Ehrenamtliche in kirchlichen Dienst

Für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gilt das Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Ehrenamtsgesetz – EAG). Nach § 5 EAG wird die Fortbildung unterstützt. Ehrenamtliche können sich also bei ihrer Dienststelle (Kirchengemeinde, Evangelische Jugend, Dekanatsbezirk usw.) informieren, ob ein Seminar in Josefstal als notwendige Bildungsmaßnahme unterstützt werden kann.

Für Theologie-Studierende in Bayern

Über die Kirchliche Studienbegleitung bekommen Studierende der evangelischen Theologie in Bayern 100 % der Kurskosten für unsere dort aufgeführten Seminare erstattet.

Weitere Fördermöglichkeiten: Die Bildungsprämie

Eine weitere Fördermöglichkeit, die von unseren Teilnehmern bereits genutzt wurde, ist die Bildungsprämie.
Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren gefördert (in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bis maximal 1.000 Euro, in den anderen Ländern gibt es keine Obergrenze). Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Ihren Prämiengutschein erhalten Sie direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der rund 530 bundesweit verteilten Bildungsprämienberatungsstellen.

Flyer: Die Bildungsprämie

 
Reiserücktrittversicherung

Es kann immer vorkommen, dass Sie kurzfristig verhindert sind und nicht zum Kurs kommen können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z. B. über unseren Partner STA Travel, um Stornierungskosten zu vermeiden.

 

Freistellung
Für hauptberufliche im kirchlichen Dienst und bei anderen Arbeitgebern

Hauptberufliche können durch ihren Dienst- bzw. Arbeitgeber für Seminare im Studienzentrum Josefstal freigestellt werden.

Für Ehrenamtliche

In Bayern gilt das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
(Jugendarbeitfreistellungsgesetz – JArbFG). Demnach können Ehrenamtliche bis zu drei Wochen Freistellung von ihrer Arbeit erhalten – auch für Seminare in Josefstal. Das Verfahren wird auf dieser Webseite beim Bayerischen Jugendring erklärt. Der allgemeine Antrag kann hier heruntergeladen werden. Für den Bereich der Evangelischen Jugend in Bayern gibt es ihn hier mit dem Logo der EJB.

Darüber hinaus kann beim Bayerischen Jugendring auch Erstattung für den Verdienstausfall beantragt werden.

Freistellung im Rahmen von Bildungsurlaub in verschiedenen Bundesländern

Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer ein solches Gesetz. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Josefstaler Fort- und Weiterbildungen wurden am 16.07.2021 mit dem Qualitätssiegel QVB Stufe B ausgezeichnet. Wir können damit ab sofort gezielt und mit etwas zeitlichem Vorlauf bestimmte Seminare als Bildungsurlaub anerkennen lassen. Sprechen Sie uns bei Interesse gern darauf an.

Haben Sie Fragen zur Förderung bzw. zu unseren Kursen?

Frau Marija Hirsch hilft Ihnen gern weiter.
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