Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Studienzentrums für evangelische Jugendarbeit in Josefstal e.V.

(als pdf)

A. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Studienzentrum für evangelische Jugendarbeit in Josefstal e.V. (im folgenden Studienzentrum) für Seminare, Kurse, Trainings und Ähnliches sowie Beherbergung und Verpflegung.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Vertragspartnern in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Vertragspartner*innen nicht in Textform Widerspruch erheben. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen beim Studienzentrum eingehen.

B. Beherbergung und Verpflegung

1. Gegenstand

Gegenstand eines Beherbergungsvertrags mit dem Studienzentrum ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch das Studienzentrum. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den weiteren Bestimmungen des einzeln abgeschlossenen Vertrags.

2. Pflichten des Studienzentrums

Das Studienzentrum ist verpflichtet, dem Gast bzw. der Gastgruppe ein oder mehrere Zimmer der gebuchten Kategorie mit dem gebuchten Verpflegungsplan bereitzustellen.

Dem Studienzentrum steht es frei, ein Zimmer einer höheren Kategorie bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.

Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist das Studienzentrum dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.

3. Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.

Der Gast bzw. die Leiter*innen von Gastgruppen sind für die Einhaltung der geltenden Regeln im Haus, insbesondere der Hygiene-, Nutzungs- und Ruheregeln verantwortlich.

Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er/sie diese dem Studienzentrum unverzüglich anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

4. Stornobedingungen

Wird der Aufenthalt storniert, wird eine Stornogebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
Bei Stornierung ab 6 Wochen vor Anreise wird eine Gebühr von 60% des vereinbarten Entgelts fällig.

Bei Stornierung ab zwei Tage vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen werden 100% des vereinbarten Preises für Beherbergung und Verpflegung fällig.

Bei einer Minderbelegung (mehr als 10 % weniger Teilnehmende als gemeldet) wird für die entsprechende Anzahl der fehlenden Teilnehmenden 60 % des Tagessatzes pro Tag und Person entsprechend des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

Für Schulklassen im Rahmen der Tage der Orientierung (TdO)

Für Schulklassen im Rahmen der TdO des Regionalen Zentrums für Besinnungstage/Tage der Orientierung können abweichende Stornobedingungen vereinbart werden.

Das Studienzentrum empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Bereitstellung der Zimmer

Der Gast bzw. die Gastgruppe hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Zimmern, sondern auf Zimmer der gebuchten Kategorie.

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Zimmer ab 14 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Bei Zimmern der Kategorie Young wird Bettwäsche zur Verfügung gestellt. Die Betten sind selbst zu beziehen und bei Abreise wieder abzuziehen.

Bei Zimmern der Kategorien Classic, Plus, Premium und Premium plus werden Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt. Die Betten sind bezogen.

Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 9 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Nach Absprache mit dem Studienzentrum kann die Abreise bis 18 Uhr verlängert werden. In diesem Fall hat das Studienzentrum das Recht, ein Entgelt in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes zu verlangen.

Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Studienzentrums zulässig.

6. Beherbergungsentgelt

Das Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann das Studienzentrum die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.

Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Studienzentrums ist vorbehalten.

Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.

7. Verwahrung von Sachen des Gastes

Das Studienzentrum bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Das Studienzentrum haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Studienzentrum herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf das Studienzentrum die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.

8. Rücktritt

Das Studienzentrum ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Dieser liegt insbesondere vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Studienzentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • seitens des Studienzentrums ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruch- nahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Studienzentrums in der Öffentlichkeit gefährden können, oder

  • der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.

    Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Studienzentrums entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

    9. Haftungsbeschränkung und Verjährung

    Das Studienzentrum haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

    Im nicht-leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Studienzentrums für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Studienzentrums.

    Stellt das Studienzentrum dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt das Studienzentrum keine Haftung.

    Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

 
 

C. Seminare, Kurse, Trainings und andere Eigenveranstaltungen bei Einzelanmeldung

1. Gegenstand

Das Studienzentrum bietet Seminare, Kurse, mehrteilige Weiterbildungen sowie Gruppentrainings an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im genannten Bereich.

2. Zustandekommen des Vertrags und Stornobedingungen

Ein Vertrag mit dem Studienzentrums kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, durch Ausfüllen sowie Bestätigen eines Formulars auf der Webseite oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

Jede*r Teilnehmende erhält nach Eingang ihrer*seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per Email.

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

Bei der Anmeldung auf der Webseite besteht ein Widerrufsrecht binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag der Online-Anmeldung ohne Angaben von Gründen. Die Widerrufsbelehrung findet sich auf https://josefstal.de/wp-content/uploads/2019/04/2019_Widerrufsbelehrung.pdf

Bei Rücktritt, der schriftlich erfolgen muss, gilt:

  • –  nach dem Anmeldeschluss sind 50% der Teilnahmekosten ungeachtet des Rücktrittgrunds ggf. inkl. Beherbergung und Verpflegung zu entrichten.

  • –  ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns sind 100% der Teilnahmekosten ungeachtet des Rücktrittgrunds inkl. Beherbergung und Verpflegung zu entrichten.

    Das Studienzentrum behält sich vor, nach Ende des Anmeldeschlusses die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

    Das Rücktrittsrecht besteht für das Studienzentrum jedoch nur, wenn es die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

    Das Studienzentrum empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    3. Vertragsdauer und Vergütung

    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

    Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Studienzentrum ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

    4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

    Teilnehmende verhalten sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich in erheblichem Maße gegen die guten Sitten verhalten, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich das Studienzentrum vor, den*die Teilnehmende*n von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem*der Teilnehmenden unbenommen.

 
 

Vor der Veranstaltung muss das Studienzentrum über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist das Studienzentrum berechtigt, die betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Das Studienzentrum behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmenden unbenommen.

Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung sind die Teilnehmenden nur im Rahmen ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.

5. Verschwiegenheitspflicht

Das Studienzentrum verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung über alle vertraulichen Informationen der Teilnehmenden Stillschweigen zu bewahren.

6. Haftung

Das Studienzentrum haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Studienzentrum in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

D. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Studienzentrums.

Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

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