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http://www.josefstal.de/jahresbericht/2008/403.htm |
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Daten- und Persönlichkeitsschutz als pädagogische Aufgabe Konzeptionslabor zur Didaktik der Computermedienpädagogik
Schutz persönlicher Daten, das war lange kein Thema, schon gar nicht für Jugendliche, angesichts der existierenden computergestützten Kontrollsysteme legaler und illegaler Art. Zu sehr haben wir alle digitale Technologien und weltweite Netzwerke in unseren Lebensalltag eingebaut, als dass wir noch auf sie verzichten wollten: Happy digits, Payback, Google, Amazon, etc. Doch anscheinend hat die Akzeptanz von immer neuen Sicherheitskontrollen Grenzen: „Ich weiß nicht wie's euch geht – aber gefühlsmäßig trifft's Stasi 2.0 haargenau.“ ( 1) Korrespondiert diese gefühlte Wirklichkeit eines jungen Programmierers mit der nüchtern analysierbaren Realität in der BRD und den anderen EU-Staaten? Sind Vorratsdatenspeicherung und eine Vielzahl von staatlichen Maßnahmen nicht ein nötiges Übel gegen eine reale Bedrohung? Geben nicht ohnehin die Nutzer des Internets freiwillig mehr Daten als nötig preis? Wodurch unterscheidet sich eine „Open-ID“ von einer maschinenlesbaren Nummer für jeden Bürger? Welchen Sinn könnte es machen, eMail verschlüsselt zu versenden? Ist das überhaupt praktikabel? „Wir haben nichts zu verbergen – und das geht niemanden etwas an.“ Ist dieser Satz, der das vermeintlich antiquierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Punkt bringt, auch für Jugendliche verständlich und, vor allem, relevant? Der Safer Internet Day 2008 bot eine gute Umgebung für die sich anschließende Öffentlichkeitsarbeit, ebenso wie weitere geplante Aktionen der beteiligten Einrichtungen, u.a. der „Initiative Jugend Online“: In einem breit angelegten Netzwerk sollen bundesweit Datenschützer, Verbraucherschützer, Jugendschützer, Bildungseinrichtungen und medienpädagogisch motivierte Initiativen und Institutionen gewonnen werden, sich in einer gemeinsamen Kampagne zusammenzuschließen, um junge Menschen aufzuklären und dafür zu sensibilisieren einen bewussten und kritischen Umgang mit persönlichen Daten im Internet zu pflegen. Neben Aktionsideen und konzeptionellen Einsichten wurde ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und unterzeichnet, die wohl erste öffentliche Stellungsnahme aus medienpädagogischer Sicht zu dieser Thematik: (publiziert unter
Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung im „Web_2.0“ Aufgaben und Forderungen aus pädagogischer Sicht Aktuelle Internet-Anwendungen, kurz „Web_2.0“ genannt, bieten neue, attraktive und interaktive Möglichkeiten, verbunden mit minimalem technischen Aufwand bei der Nutzung: Aus medienpädagogischer Sicht wird der aktive und kompetente Umgang mit diesen digitalen Medien daher ausdrücklich begrüßt, werden eigene Web_2.0-Plattformen gestaltet, die kritische Auseinandersetzung zum Thema gefördert und ein experimenteller Umgang mit neuen Technologien unterstützt und evaluiert. Ziel dabei ist die Nutzung des Potentials von Web_2.0, die Sensibilisierung zum Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken sowie die Partizipation von Menschen aller Altersgruppen und Bildungsmilieus. Wir fordern für die Bildungsarbeit:
Zur Aufgabe von PädagogInnen gehören der Erwerb vom Wissen und Handlungskompetenz im Gebrauch digitaler Medien, aktive Beteiligung und Gestaltung solcher Lern-, Spiel- und Kommunikationsräume - auch wenn dies in Spannung zur eigenen Mediensozialisation stehen mag. Nur dann werden kritische Anfragen an ebenfalls beobachtbare Mängel und Wildwuchs angesichts des rasanten Wandels glaubwürdig. Jugendschutz bleibt nötig, kann aber nur wirksam sein, wenn er sachkundig geleistet wird. Nachholbedarf der Betreiber bei der Gestaltung des Schutzes der Privatsphäre ihrer Mitglieder sehen wir bei einigen Plattformen für virtuelle soziale Netzwerke. Dies erstaunt, da seit den Anfangstagen der EDV zumindest Fachleuten bekannt ist, dass an die Stelle einstiger – schutzgebender – technischer Grenzen soziale und legislative Grenzen treten müssen. Als neues Grundrecht wurde daher vor über 20 Jahren das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ definiert. Denn die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre ist bedroht oder geht verloren, wenn Informationen, die für einen Lebenssektor (etwa im Freundeskreis) gegeben wurden, ohne Zustimmung in einem anderen Lebenssektor (dem Erwerbsleben beispielsweise) publiziert werden. Wir fordern daher von Plattform-Betreibern, nutzerfreundliche 'Räume' zu schaffen, die die Daten- und Persönlichkeits-Rechte der NutzerInnen achten, wahren und schützen:
Aus gesellschaftspolitischer Perspektive ist zu begrüßen, dass Bürger durch die Nutzung der „Social networks“ sich zwanglos mit deren Bedingungen auseinandersetzen müssen. So entsteht u.a. ein zunehmendes Verständnis für die konkrete Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, gegenüber den Wünschen der Wirtschaft wie den gesetzlichen Vorgaben des Staates. Sicherheit in der Informationsgesellschaft ist im Rahmen rechtsstaatlicher Normen zu gewährleisten. Notwendigkeit und Berechtigung immer neuer Eingriffe werden damit in der Informationsgesellschaft notwendigerweise auch zu Themen von Bildungsarbeit mit digitalen Medien. erarbeitet und verabschiedet im Rahmen der ExpertInnentagung AutorInnen:
Bericht: W. Schindler
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